Baumfällung von Baumpflege Klemm in Regensburg
Baumfällung
Bäume sind Lebewesen. Auch nach vielen Jahren behutsamen Umgangs mit dem Baum und vieler Pflegemaßnahmen zum Baumerhalt kann es manchmal sein, das Bäume gefällt werden müssen. Auch gibt es Bäume, die einem zu hoch, zu breit oder zu dicht gewachsen sind und deshalb gefällt werden sollen.
Der Weg zur sicheren Baumfällung
Als Baumkletterer steigen wir seilunterstützt den Baum hinauf. Nach Auswahl eines geeigneten Ankerpunktes für das Kletterseil wird wieder abgestiegen. Zunächst werden von unten nach oben zum Baumwipfel die Äste abgeschnitten und zielgenau in den vorher festgelegten Abwurfbereich geworfen. Anschließend wird mit Motorsäge und spezieller Schnitttechnik der Stamm stückweise abgetragen.
Alternativ können bei stark beengten Standorten die Baumteile mit Seilwinde und Ablassseil kontrolliert abgeseilt werden.
Sicheres Fällen:
Warum ein Fachbetrieb die beste Wahl ist
Selbstverständlich dürfen Hobbygärtner Bäume fällen oder Gehölze schneiden, wie sie möchten. Aber: Eine Leiter ist schnell umgefallen, eine Motorsäge rasch abgerutscht. In Hausgärten passieren jährlich viele tausend, private Unfälle. Vier wichtige Gründe sprechen für einen Fachbetrieb für Baumpflege: Erfahrung, Können, Sicherheit und Haftung. Ein Fachbetrieb benutzt persönliche Schutzausrüstung, wendet Sicherheitsvorschriften an, und arbeitet mit Erfahrung. Für den Fall, dass etwas passiert, ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Fachbetriebes zuständig.
Dazu kommt, dass ausgebildete Baumpfleger wissen, welche jeweilige Arbeitsweise für die entsprechende Baumsituation angebracht ist.
Naturschutz
Bäume dürfen nicht entfernt werden, wenn naturschutzrechtliche Gründe oder eine Baumschutzsatzung gegen eine Fällung sprechen. Beim Naturschutz geht es hauptsächlich um Tiere, die in den Bäumen ihre Brut- und Lebensstätten haben. Leben Tiere im Baum, beispielsweise Siebenschläfer, Fledermäuse, Eichhörnchen oder Vögel, ist eine Fällung verboten. Zunächst einmal muss bei der jeweiligen Kommune nachgefragt werden, ob eine Baumschutzsatzung vorhanden ist. Danach müssen die tatsächlichen Regeln auf die jeweilige Baumsituation angewendet werden.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Regensburg beispielsweise untersagt grundsätzlich, Bäume, deren Stammumfang größer als 100 cm ist, zu fällen – ganz gleich zu welcher Jahreszeit. Akute Gefahrenbäume sind davon ausgenommen. Für den Fall, dass der Baum bedeutende statische Defektsymptome aufweist, kann nach sachkundiger Baumbeurteilung ein Fällantrag gestellt werden.
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Gerne stehen wir Ihnen beratend und ausführend für Baumarbeiten zur Seite.